Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist ein wesentlicher Teil des internen Rechnungswesens und unterliegt im Vergleich zur Finanzbuchhaltung keinen gesetzlichen Vorschriften. Die KLR dient in erster Linie der internen Informations- bereitstellung für die kurzfristige (operative) Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Kontrolle anhand von Plan-, Soll- und Istdaten. Die langfristige (strategische) Planung erfolgt mit Hilfe der Investitionsrechnung.
Die KLR wird in Begriffe wie Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung sowie ferner in die Vollkosten- und Teilkostenrechnung unterteilt. Begriffe wie Einzel- und Gemeinkosten, fixe und variable Kosten, Grund-, Anders- und Zusatzkosten müssen bekannt sein. Betriebsabrechnungsbögen (BAB) sowie innerbetriebliche Leistungsverrechnungen (ibL) müssen erstellt werden. Unterschiedliche Kalkulationsmethoden wie z.B. Zuschlags-, Divisions-, Äquivalenzziffernkalkulation oder aber auch die Deckungsbeitragsrechnung als Grenzkostenkalkulation und die Break-Even-Analyse müssen differenziert und richtig eingesetzt werden.
Damit dieses wichtige Überwachungsinstrument richtig und effektiv eingesetzt werden kann, benötigt es geschulte Mitarbeiter. Wir bieten Ihnen Schulungs- und Trainingsmaßnahmen an, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. .
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